Im Schlachtengetümmel für Freund und Feind aus der Ferne schnell und unverwechselbar erkennbar zu sein, war für den voll gerüsteten adeligen Ritter des Mittelalters eine Frage des Überlebens. Bis damals, in die Zeit vor etwa 800 Jahren, reichen die Wurzeln des europäischen Wappenwesens zurück. Zum Zweck der zuverlässigen Unterscheidung im Kampfe wählte der ritterliche Adel Europas im 12. Jahrhundert heraldische Figuren, um diese im Wechsel von glänzendem Metall und nicht glänzender Farbe an Schild, Helm, Waffenrock und Pferdedecken anzubringen, was ein prächtiges Bild bot. Dieses anfangs durchaus kriegerische Element kam dem Wappen später abhanden und wich dem Repräsentativen, doch blieben die Worte „Waffe“ und „Wappen“ sprachlich eng miteinander verwandt.
Das Wappen des mittelalterlichen Adeligen war zunächst frei gewähltes, persönliches Zeichen, doch bald wurde es innerhalb der Familie vererbt. Es konnte abgewandelt und vom Landesfürsten gemehrt oder aufgrund besonderer Verdienste gebessert werden. Bei festlichen Turnieren, gleichsam den ritterlichen Sportveranstaltungen jener Zeit, war es der Herold, der die „Wappenschau“ durchführte und in kunstvoller Rede diese Erkennungszeichen und ihre tiefe Sinnhaftigkeit erläuterte.
Doch was haben die mittelalterlichen Wappen der Ritter auf ihren Burgen mit den heutigen Gemeinden zu tun?
An Städte, Märkte und Bergwerksgemeinden verliehen der Landesfürst oder der jeweilige Grundherr schon im Hochmittelalter meist runde, farblose, bildhafte Siegel, um damit Urkunden über Rechtsgeschäfte zu beglaubigen. Erst die farbige Beschreibung und Verleihung der Figuren des Siegels durch den Landesfürsten ließen aus einem Siegelbild ein Wappen werden. An Ortsgemeinden ohne Stadt- oder Marktrecht, wie sie die Gemeindegesetze von 1849 und 1928 schufen, werden erst seit der Ersten Republik Wappen verliehen – anfangs vom Ministerium des Innern, danach und bis heute von den Landesregierungen.
Und so legt auch die steirische Gemeindeordnung gesetzlich fest, dass die Steiermärkische Landesregierung auf Antrag einer Gemeinde dieser das Recht zur Führung eines Wappens erteilt. In unserem Bundesland besteht, im Gegensatz zu anderen, keine Verpflichtung zur Führung eines Gemeindewappens. Doch soll ein zur Verleihung gelangendes Wappen nicht irgendein Allerweltssymbol sein, es hat vielmehr mit dem Namen und der Geschichte der Gemeinde oder den örtlichen Gegebenheiten in engem Zusammenhang zu stehen. Es muss den strengen heraldischen Grundsätzen entsprechen und darf einem anderen bereits verliehenen Wappen nicht verwechselbar ähnlich sein. Darüber hat das Steiermärkische Landesarchiv zu wachen, gleichsam als modernes Heroldsamt für unser Land.
Die strengen Regeln seiner Gestaltung unterscheiden das gute Wappen, damit auch das Gemeindewappen, vom simplen Emblem, vom „Logo“. Den zwei Metallen Gold und Silber stehen die vier Farben Rot, Blau, Grün und Schwarz sowie das farbneutrale Pelzwerk gegenüber. Farbe darf nur auf Metall, Metall nur auf Farbe zu liegen kommen, ja einzelne Farben dürfen einander nicht einmal berühren. Nur so nämlich ist der Kontrast gewährleistet, der ein gutes Wappen auch auf große Entfernung leicht erkennbar macht. Der Wappenschild kann durch Figuren und Teilungen vielfältig und unverwechselbar gestaltet werden, doch soll das Wappen einprägsam sein und nicht überladen wirken. Die Figuren können auch in „natürlicher“ Darstellung wiedergegeben werden und bedürfen dann keiner detaillierten Beschreibung.
Das Wappen kann „redend“ sein, das heißt, der Name des Inhabers ergibt sich beim Betrachten des Wappens gleichsam von selbst. Figuren aus der Tier- und Pflanzenwelt, archäologische Funde, volkskundlich-kunstgeschichtlich oder sonst einmalige Objekte werden heute gerne in Gemeindewappen einbezogen, ebenso die Symbole des Pfarrpatrons. Außerdem begegnen in Wappen Hinweise auf die topographischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten oder Teile von Wappen ehemaliger adeliger oder geistlicher Grundherren. Die ausgewählten Figuren werden nicht in perspektivischer und naturalistischer Form, einem Gemälde gleich, sondern flächig und abstrahiert in den Wappenschild gestellt, wobei auch der Teil für das Ganze stehen kann.
Qualitativ hochstehende Heraldik wird es vermeiden, allzu zeitgeistige, vergängliche und moderne Figuren in das Wappen aufzunehmen. Sie wird es vielmehr aus Geschichte, Kultur und Wesen der Gemeinde heraus entwickeln. Denn, es sei nochmals deutlich gesagt: Das Wappen einer Gebietskörperschaft ist kein Emblem, kein simples Logo. Es darf nicht Abbild oder gar Gemälde, es muss Sinnbild sein!