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Gemeindeförderungen

Wichtig: Änderungen ab 1.1.2026

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen folgende Förderungen ab 2026 einzustellen:

Heizungstausch, Sanierungen, Solarthermische Anlagen, Elektrische Energiespeicher, Regenwassernutzung im Garten

Für im Jahr 2025 begonnene Vorhaben wird die Förderung im Jahr 2026 ausbezahlt, wenn

  • Fertigstellung und Zahlung im Jahr 2025 erfolgten oder

  • die Bestellung, Auftragsvergabe oder Auftragsbestätigung 2025 und Zahlung und Fertigstellung bis spätestens 30.06.2026 erfolgten.

  • Die Antragstellung dafür hat bis spätestens 30.09.2026 zu erfolgen.

Beim Klimaticket gibt es folgende Änderung:

  • Das Klimaticket Steiermark Classic wird wie bisher mit 22% gefördert.

  • Das Klimaticket Österreich wird ab dem Anschaffungsjahr 2026 mit 22% der Kosten des jeweiligen Klimatickets Steiermark Classic gefördert.

ℹ️ Bis neue Förderungsanträge 2026 online sind, bitte wir um Antragstellung mittels der “alten” Anträge.

Solarthermische Anlagen (nur bis Ende 2025)

Gefördert wird die Neuerrichtung von solarthermischen Anlagen im Gebiet der Marktgemeinde St. Ruprecht/Raab (Förderungsgeber). Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Investitionszuschusses in Abhängigkeit der Nutzungsart.

Elektrischer Energiespeicher (nur bis Ende 2025)

Gefördert wird die Neuerrichtung und Erweiterung von stationären elektrischen Energiespeichern im Gebiet der Marktgemeinde St. Ruprecht/Raab (Förderungsgeber) mit einer Bruttospeicherkapazität in Höhe von mindesten 4 kWh. Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Investitionszuschusses.

Heizungstausch "Raus aus Öl und Gas" (nur bis Ende 2025)

Gefördert wird der Ersatz eines bestehenden Heizungssystems nach den Richtlinien von „Raus aus Öl und Gas“ durch eine Biomasse- (Pellets, Hackschnitzel, Scheitholz), Wärmepumpen-(Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser) oder Nahwärmezentralheizung zur Beheizung von Objekten im Gebiet der Marktgemeinde St. Ruprecht/Raab (Förderungsgeber). Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen pauschalen Investitionszuschusses.

Entsiegelung von befestigten Flächen

Gefördert wird die Entsiegelung von bereits überbauten oder wasserundurchlässig befestigten Flächen (z.B. asphaltierte oder betonierte Areale) und deren Umwandlung in unversiegelte Flächen (Vegetationsfläche) oder wasserdurchlässig befestigte Flächen (Teilentsiegelung bzw. Belagsänderung wie etwa Schotterrasen oder Rasengittersteine bei Parkplatzflächen) im Ausmaß von mind. 50 m² im Gebiet der Marktgemeinde St. Ruprecht/Raab (Förderungsgeber). Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses.

Regenwassernutzungsanlage *

*Achtung Änderung! Gefördert wird bis Ende des Jahres 2025 die Errichtung einer Regenwassernutzungsanlage mit unterirdischem Wasserspeicher zur Nutzung im Gebäude-Außenbereich (z.B. Gartenbewässerung) und/oder Gebäude-Innenbereich (z.B. WC-Spülung) im Gebiet der Marktgemeinde St. Ruprecht/Raab (Förderungsgeber). Ab 2026 wird nur noch die Regenwassernutzung im Gebäude-Innenbereich gefördert!

Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Investitionszuschusses.

Mobilität (Klimaticket, Topticket - Änderung ab 2026)

*Achtung Änderung! Gefördert wird der Kauf von personalisierten, nicht übertragbaren Tickets für öffentliche Verkehrsmittel für Personen mit Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde St. Ruprecht/Raab (Förderungsgeber). Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses.

Ab 2026 wird das Klimaticket Steiermark Classic weiterhin mit 22% gefördert. Das Klimaticket Österreich wird ab dem Anschaffungsjahr 2026 mit 22% der Kosten des jeweiligen Klimatickets Steiermark Classic gefördert.

Beim Topticket gibt es keine Änderung.

Sanierung Fassade / Fenster / Türen / obere und untere Geschoßdecke (nur bis Ende 2025)

Gefördert wird die Sanierung von Objekten zu ausschließlichen Wohnzwecken (Wohnungen, Wohnhäuser und Wohnheime) im Gebiet der Marktgemeinde St. Ruprecht/Raab (Förderungsgeber). Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Investitionszuschusses.

Schulstartgeld

Der Gemeinderat hat ein Schulstartgeld für den erstmaligen Besuch der 1. und 5. Schulstufe (also 1. Klasse Volksschule und 1. Klasse AHS/NMS) mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde beschlossen. Die Höhe beträgt jeweils € 150,00 und wird in Bohni-Gutscheinen ausbezahlt. Der Antrag muss bis zum Ende des Schuljahres im Gemeindeamt einlangen.

Schulveranstaltungen

Die Marktgemeinde St. Ruprecht/Raab fördert Schulveranstaltungen mit einer Mindestdauer von 2 Übernachtungen mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss von 10% der Kosten, max. jedoch € 50,00.

Mehrphasenausbildung für Führerscheinneulinge

Die Marktgemeinde St. Ruprecht/Raab fördert die Mehrphasenausbildung für PKW von Führerscheinneulingen mit einem einmaligen Zuschuss in der Höhe von € 70,00. Der Führerscheinneuling muss seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben.

Familienförderungen Stoffwindeln

Der Gemeinderat hat beschlossen, dass das ausschließliche Wickeln von Kindern mit Stoffwindeln bis max. zum 3. Geburtstag gefördert wird. Die Förderung wird jeweils nach dem 1., 2. und 3. Geburtstag in Form von Bohni-Gutscheinen in der Höhe von jeweils 60 Euro ausbezahlt. Die Absicht nur Stoffwindeln zu verwenden ist nach der Geburt des Kindes bekannt zu geben.

Es wird darauf hingewiesen, dass über den Förderungszeitraum ein aufrechter, gemeinsamer Hauptwohnsitz in St. Ruprecht gegeben sein muss (Elternteil und Kind).

Familienförderung Kindergeld

Das Kindergeld - ein kleiner Beitrag anlässlich ihres freudigen Ereignisses! Gemäß Beschluss unseres Gemeinderates wird anlässlich der Geburt eines Kindes, als kleine Starthilfe ein "Kindergeld" ausbezahlt. Höhe des "St. Ruprechter" Kindergeldes: € 100,- in Bohni-Gutscheinen.

Die 10 Gutscheine á € 10,- werden ihnen bei der Anmeldung ihres Kindes im Meldeamt übergeben. Sollte Ihr Kind bereits während des Aufenthaltes im Krankenhaus angemeldet worden sein, so wenden Sie sich bitte an das Gemeindeamt (Tel. 03178 2218).

Schweine- und Rinderbesamung

Die Marktgemeinde St. Ruprecht fördert die Besamung von Rindern mit einem Betrag von € 27,00 pro Besamung und die Besamung von Zuchtschweinen pauschal mit € 11,00 je Zuchtschwein. Für Zuchtschweine gilt der Stand per 1.4. des Beantragungsjahres.

Der Betrieb muss seinen Standort in der Gemeinde haben. Dem Antrag sind entsprechende Nachweise beizulegen. Die Auszahlung erfolgt im Normalfall innerhalb von 14 Tagen nach Einlangen des Antrags auf das angegebene Bankkonto. Auf die Gewährung dieser Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Der Förderungsnehmer stimmt einer Betriebskontrolle durch die Gemeinde oder Beauftragten der Gemeinde zu.

Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Mit der Antragstellung bestätigt der Förderwerber, dass die zulässige Höchstgrenze gemäß den geltenden De-minimis-Vorschriften noch nicht ausgeschöpft ist und die Förderung daher als De-minimis-Beihilfe gewährt werden kann.

Lehrlingsförderung

Die Marktgemeinde St. Ruprecht/Raab fördert die Beschäftigung von Lehrlingen in Betrieben mit Firmensitz im Gemeindegebiet. Die Höhe der Förderung beträgt 100% der für den Lehrling bezahlten Kommunalsteuer. Die Antragsformulare inkl. Förderungsbedingungen finden Sie in der Anlage.

Bei dieser Förderung handelt es sich um eine De-minimis-Beihilfe. Mit der Antragstellung bestätigt der Förderwerber, dass die zulässige Höchstgrenze gemäß den geltenden De-minimis-Vorschriften noch nicht ausgeschöpft ist und die Förderung daher als De-minimis-Beihilfe gewährt werden kann.

Förderung "Natur im Garten"

Der Gemeinderat der Gemeinde hat beschlossen, die Kosten für den Erwerb der Plakette „Natur im Garten“ mit einem Pauschalbetrag von € 25,00 zu fördern.

Das Anwesen mit dem betreffenden Garten muss in der Marktgemeinde St. Ruprecht/Raab liegen. Dem Antrag ist eine Kopie der Rechnung (max. 1 Jahr alt) und der Zahlungsbestätigung beizulegen. Alternativ können die entsprechenden Originaldokumente bei der Antragstellung vorgelegt werden.

Ansprechpartner

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